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Spielbank Berlin GmbH & Co. KG
Marlene-Dietrich-Platz 1
D-10785 Berlin
Tel.: +49 (0)30-255 99-0
eMail: info@spielbank-berlin.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer/-in:
Gerhard Wilhelm, Marcel Langner, David Schnabel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRA 16057
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 136673039
Inhaltlich Verantwortliche, gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Gerhard Wilhelm
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Aufsichtsbehörde:
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Referat I E
Klosterstrasse 47
10179 Berlin
Was ist Glücksspiel?
Nach dem § 284 Strafgesetzbuch ist die öffentliche Veranstaltung von Glücksspiel ohne behördliche Genehmigung nicht erlaubt. Beispiele für Glücksspiel sind: Spiele in Spielbanken wie Roulette, Baccara, Black Jack, Poker usw. und auch Lotterien, Klassenlotterien (6 aus 49) usw. Neben der grundsätzlichen Bedingung, dass überhaupt ein Glücksspiel angeboten wird, müssen zwei weitere Voraussetzungen vorliegen:
Direkter oder indirekter Spieleinsatz.
Ausspielung von möglichen Gewinnen in nicht unerheblicher Höhe.
Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken in Berlin:
Im stark föderalistisch geprägten System der BRD, ist die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben eines öffentlichen Glücksspiels Ländersache. Aus diesem Grund haben alle Länder Rechtsnormen zum Betreiben von Spielbanken erlassen. Im Land Berlin wird dies durch das Gesetz zur Zulassung öffentlicher Spielbanken geregelt. Hierin ist u.A. die Anzahl der Spielbanken in Berlin, nämlich zwei, die Erlaubniserteilung und deren Befristung, Steuern wie Spielbankabgaben und Zusatzabgaben und die grundsätzlichen Pflichten des Spielbankunternehmers geregelt.
Die Spielordnung der Spielbank Berlin:
Im Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken ist unter § 10 auch geregelt, dass die Aufsichtsbehörde zur Regelung des Spielbetriebs eine Spielordnung zu erlassen hat. Unter anderem sind hierin geregelt:
Zugelassene Spiele und Spielregeln
Die möglichen Spiel- bzw. Öffnungszeiten
Zutritt in die Spielbank
Etwaige Spielverbote
Aufsichtspflicht der Spielbank
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